Was ist neu bei der Maschinenverordnung 2027    (EU  2023/1230)?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

• Cybersicherheit (Industrial Security): Maschinen müssen aktiv vor Korrumpierung und unbefugten Zugriffen geschützt werden. Hersteller müssen sicherheitsrelevante Daten vor Verfälschung sichern und Zugriffe oder Parameteränderungen protokollieren.

• Künstliche Intelligenz (KI) & Neue Technologien: KI, das Internet der Dinge (IoT) und Robotik sind als eigenständige Risikofaktoren in die Sicherheitsbewertung integriert.

• Software als Sicherheitsbauteil: Unabhängig in Verkehr gebrachte Software mit Sicherheitsfunktionen wird rechtlich als Sicherheitsbauteil eingestuft.

• Verpflichtende Drittprüfung für Hochrisiko-Maschinen: Für bestimmte Hochrisikomaschinen (gelistet in Anhang I) entfällt in vielen Fällen die alleinige interne Hersteller-Notifizierung; eine obligatorische Beteiligung einer benannten Stelle (Third-Party-Assessment) wird für 6 bestimmte Kategorien zur Pflicht.

• Wesentliche Veränderungen: Es wird klarer geregelt, wann Betreiber durch Umbauten oder wesentliche Veränderungen ihrer Maschinen rechtlich die Rolle und Verantwortung des Herstellers übernehmen.

• Digitale Dokumentation: Betriebsanleitungen und EU-Konformitätserklärungen dürfen standardmäßig in digitaler Form (z. B. online abrufbar) bereitgestellt werden, sofern bestimmte Bedingungen wie Druckbarkeit, langfristige Verfügbarkeit (mindestens 10 Jahre) und die Option einer kostenlosen Papierfassung auf Kundenanfrage erfüllt sind.

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